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FIVA Identity Card

Die FIVA Identity Card ist ein international standardisiertes, im Namen der FIVA erstelltes Dokument, in dem die Identität, die technischen Spezifikationen, und die zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannte Fahrzeuggeschichte inkl. allfällige Modifikationen zusammengefasst sind.

Die FIVA Identity Card ermöglicht es dem Eigentümer eines historischen Fahrzeuges (egal ob Landwirtschaftstraktor, Nutzfahrzeug, Auto oder Motorrad, welches über 30 Jahre alt ist) über ein international anerkanntes Dokument den Nachweis bezüglich Originalität und Authentizität sowie der damit verbundenen Geschichte zu erbringen.

Im Interesse der Eigentümer und von Veranstaltern von Anlässen werden alle wichtigen Daten von solchen Fahrzeugen international gesammelt und damit den zukünftigen Generationen als Kulturgut-Dokumentation erhalten.

ID-Card beantragen

FIVA

Details

Ausfüllen des Antragsformulars
Nur englischer Sprache und nur über https://applications.fiva.org/

Eigentum / Gültigkeit
Die FIVA Identity Card ist Eigentum der FIVA. Sie verliert beim Verkauf bzw. Weitergabe des Fahrzeuges oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Die FIVA Identity Card wird aus­schliesslich zu Identifikations­zwecken aus­ge­stellt. Die Karte garantiert die Echtheit eines Fahr­zeugs nicht und darf nicht zu ge­werblichen Zwecken oder zur Beleg der Geschichte eines Fahr­zeugs verwendet werden. Weder die FIVA noch die SHVF haften, wenn sich der Fahr­zeug­eigen­tümer oder ein Dritter allein auf den Inhalt einer FIVA Identity Card verlassen.

Entzug der FIVA Identity Card
Die FIVA Identity Card kann an nationalen und internationalen Veranstaltungen durch befugte Personen kontrolliert werden. Bei Abweichungen zwischen Fahrzeug und den Angaben auf der FIVA Identity Card kann das Dokument zur Klärung eingezogen werden. Der Eigentümer erhält dafür eine Einzugsbestätigung / Quittung.

Die zuständige ANF klärt die Tatsachen und entscheidet über Änderungen der FIVA Identity Card oder den endgültigen Entzug.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Verhältnis zwischen SHVF und einem Antragsteller ist ausschliesslich das Schweizer materielle Recht anwendbar. Die ordentlichen Gerichte am Sitz der SHVF sind für die Beurteilung allfälliger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der FIVA Identity Card ausschliesslich zuständig.

Fakten